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SWK 19, 1. Juli 2010, Seite 107

Ministerialentwurf zum Betrugsbekämpfungsgesetz 2010

Bekämpfung der Schwarzarbeit und Einführung einer Auftraggeberhaftung für Lohnsteuer

Das BMF hat einen Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, die Bundesabgabenordnung, das Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz 2010, das EU-Polizeikooperationsgesetz und das Bankwesengesetz geändert werden (Betrugsbekämpfungsgesetz 2010 - BBKG 2010), zur Begutachtung versendet. Mit dem Betrugsbekämpfungsgesetz soll u. a. der Schwarzarbeit am Bau und Steuerumgehungsmodellen innerhalb von Konzernen der Kampf angesagt werden. Die Begutachtungsfrist endet am 2. Juli. Das Betrugsbekämpfungsgesetz soll noch im Juli im Ministerrat beschlossen und im Herbst im Parlament behandelt werden. Folgende Änderungen sind im EStG und im KStG geplant:

1. Änderung des Einkommensteuergesetzes 1988

1.1. § 62 Abs. 2 EStG - Nettolohnvereinbarung

Zur Intensivierung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und damit zusammenhängender Steuerhinterziehung soll klargestellt werden, dass bei illegalen Beschäftigungsverhältnissen ein Nettoarbeitsentgelt als vereinbart gilt. Demzufolge ist das ausbezahlte Arbeitsentgelt auf einen Bruttolohn hochzurechnen.

1.2. § 77 Abs. 1 EStG - Kalendertag als Lohnzahlungszeitraum

Ist ein Arbeitnehmer durchgehend bei einem Arbeitgeber mit Betriebsstätte im Inland (§ 81 EStG 1988) beschäftigt und wird dieser Arbeitnehmer sowohl im Inland als auch im Ausland eingesetzt und hat Österreich aufgrund uni- oder bilateraler Ma...

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