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SWK 19, 1. Juli 2010, Seite 101

"Die Jagd auf die Steuersünder ist eröffnet"

Einschlägig relevante Eckpunkte aus den Entwürfen der FinStrG-Novelle 2010 und des Betrugsbekämpfungsgesetzes 2010

Friedrich Fraberger, Christian Eberl und Michael Petritz

Finanzminister Pröll hat bereits Ende April 2010 angekündigt, dass für Abgabenhinterzieher härtere Zeiten anbrechen werden, was sich nunmehr in Form der Finanzstrafgesetz-Novelle (FinStrG-Novelle) 2010 sowie des Betrugsbekämpfungsgesetzes (BBKG) 2010 konkretisiert hat.Aus den umfangreichen Änderungen werden die für die Steuerberatungs- und Unternehmenssteuerpraxis relevanten Änderungen herausgepickt und mit einer kurzen Erstkommentierung versehen. Die Reihung der Änderungen wird nicht nach der gesetzlichen Abfolge, sondern nach der Wichtigkeit für den Rechtsunterworfenen vorgenommen.

1. "Umstellung" der Strafdrohungen (Freiheitsstrafe als Primärstrafe!) und neue Rahmen für die Bemessung der Geldstrafen

Der wohl gewichtigste Einschnitt verglichen mit der bisherigen Rechtslage dürfte sein, dass die FinStrG-Novelle 2010 bei Abgabenhinterziehungen mit Gerichtszuständigkeit mittels gesetzlicher Normierung die bisherige Praxis bricht, primär eine Geldstrafe und erst in zweiter Linie eine Freiheitsstrafe zu verhängen. Pro futuro sollen - innerhalb einer gesetzlich vorgegebenen, hinterziehungsbetragsorientierten Staffelung - grundsätzlich Freiheitsstrafen und parallel dazu Geldstrafen verhängt werden, wobei die Höhe der G...

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