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Doppelbesteuerungsgesetz für Gebiete ohne Völkerrechtssubjektivität
Im Verhältnis zu ausländischen Gebieten mit Steuerjurisdiktion, denen keine anerkannte Völkerrechtssubjektivität zukommt (beispielsweise Taiwan), erscheint der Abschluss von Staatsverträgen zur Vermeidung der internationalen Doppelbesteuerung völkerrechtlich verwehrt. Da der Abschluss von Doppelbesteuerungsabkommen mit solchen Gebieten rechtlich nicht möglich ist, initiiert die Regierung ein Bundesgesetz über die Vermeidung einer Doppelbesteuerung im Verhältnis zu Gebieten ohne Völkerrechtssubjektivität (Doppelbesteuerungsgesetz - DBG), das eine rechtliche Grundlage für die Beseitigung der internationalen Doppelbesteuerung auf der Grundlage der Gegenseitigkeit schafft (RV 778 BlgNR 24. GP). Vorgesehen ist eine Verordnungsermächtigung an den Finanzminister zur Beseitigung der internationalen Doppelbesteuerung nach den üblichen Grundsätzen des internationalen Steuerrechts samt Verankerung eines Informationsaustausches gemäß neuem OECD-Standard für steuerliche Transparenz und Amtshilfebereitschaft.