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SWK 19, 1. Juli 2010, Seite 99

Zweierlei Maß bei der Absetzbarkeit von Spenden?

Die Spanische Hofreitschule als universitäre Einrichtung ...

Spenden können nur für ganz bestimmte Zwecke, und zwar für Zuwendungen für Wissenschaft auf Universitätsniveau, einzelne im Gesetz aufgezählte Institutionen, Mildtätigkeit, Entwicklungshilfe sowie für Katastrophenhilfe geltend gemacht werden. Andere Zwecke, wie etwa der Tier- oder Umweltschutz, sind - nicht zuletzt auch aus budgetären Gründen - ganz bewusst von der Abzugsfähigkeit ausgeschlossen. Der Abzugsfähigkeit von Spenden steht jedoch entgegen, wenn der Spendenempfänger eine "Gegenleistung" gewährt.

Die Spanische Hofreitschule ist - wie die Strauß-Dynastie, der Steffl oder Mozartkugeln - eine altehrwürdige österreichische Institution, an der - so die Homepage - "seit über 430 Jahren die Hohe Schule der klassischen Reitkunst in reinster Form gepflegt und praktiziert wird". Leider kämpft diese alteingesessene Institution mit finanziellen Schwierigkeiten, sodass ihren findigen leitenden Köpfen zur Schonung des Staatssäckels offenbar Geldbeschaffungsaktivitäten - zu Recht - willkommen sind.

Daher kamen - so ein österreichisches Wochenmagazin - die Chefin der Hofreitschule, frühere Hotel- und Opernballchefin und "Society-Lady", und ein früher ebenfalls beim Opernball engagierter Tan...

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