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SWK 29, 10. Oktober 2010, Seite R 67

Gebühren: Vorschreibung

Für das Verfahren zur Vorschreibung von Gebühren und Kosten nach dem GEG ist die BAO nicht anzuwenden. Das GEG enthält in seinem § 8 eigene Regeln über die Verjährung. - (§ 8 GEG), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), PROF. GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. DIETMAR AIGNER, DR. GERNOT AIGNER UND DR. MICHAEL TUMPEL (EuGH-URTEILE)
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