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ÖBA 1, Jänner 2020, Seite 37

PRIIP-VO

Der vergessene Anwendungsbereich – Veranlagungen nachund Crypto-Assets inkl Checkliste für die Anwendbarkeit der PRIIP-VO

Ralph Rirsch, Roland Dämon und Stefan Tomanek

Bei der großen Aufregung um die inhaltlichen Anforderungen der PRIIP-VO (Performance und Kosten) sowie die Unbestimmtheit des Anwendungsbereichs im Bereich der Anleihen wird vergessen, dass die PRIIP-VO einen viel weiteren und bisher kaum beachteten Anwendungsbereich als den traditionellen Finanzsektor hat. Durch die Unabhängigkeit der PRIIP-Definition vom Finanzinstrumentebegriff der MiFID II fallen auch Produkte, die nicht als Finanzprodukte der MiFID II unterfallen, in den Anwendungsbereich der PRIIP-VO.

Erfasst sind alle Produkte, die die Kriterien des Art 4 Abs 1 PRIIP-VO erfüllen, dh vereinfacht jedes entgeltliche Angebot eines Produkts mit schwankendem Rückzahlungsbetrag ohne direktes Investment in den die Schwankung verursachenden Wert an Kleinanleger.

Damit sind neben entsprechend ausgestalteten traditionellen Finanzinstrumenten (zB bestimmte Anleihen, Derivate etc) auch alternative Finanzierungsformen, wie Veranlagungen und Crypto-Assets, potenzielle Anwendungsfälle. Die Auswirkungen einer Einstufung als PRIIP sind weitreichend. Allem voran besteht ein absolutes Verbot des Vertriebs an Kleinanleger ohne Basisinformationsblatt gem PRIIP-VO für Hersteller und Vertreiber.

Diese...

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