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SWK 30, 20. Oktober 2010, Seite 911

Aktuelle Fragen im Bereich Bestandvertragsgebühren

Besteht Gebührenpflicht für Kabelnetze und Server?

Gerald Moser

Glasfaserleitungen und das dazugehörige Equipment sind wesentliche Teile der Informationsinfrastruktur, die aus unserer Dienstleistungsgesellschaft nicht mehr wegzudenken sind. Immer anspruchsvollere Anwendungen verlangen immer höhere Bandbreiten und somit einen sukzessiven Ausbau der Leitungsnetze und eine Erweiterung des zugehörigen Equipments. Damit in Zusammenhang können auch durchaus Steuerfragen zutage treten, wie drei aktuelle Entscheidungen des VwGH zu Fragen des Vorliegens eines Bestandvertrags im Zusammenhang mit dem Leitungsnetz im weiteren Sinn zeigen. Insbesondere hat sich der VwGH in drei Erkenntnissen mit dem Mietkauf von Kabelkanälen,Nutzungsrechten an Glasfaserleitungenund der Nutzungsüberlassung eines Serversbefasst.

1. Wirtschaftliches und rechtliches Umfeld

Zumal zum einen das Gebührengesetz aus dem Jahr 1957 datiert und zum anderen die technische Entwicklung rasch fortschreitet, ergibt sich nicht nur z. B. im Themenbereich der "elektronischen" Urkunde Rechtsunsicherheit, sondern auch im Bereich der Leitungsinfrastruktur und der Zusammenschaltung. Aufgrund der hohen Bedeutung der Datenübertragung für die Unternehmen sind die Vertragspartner oftmals nicht bereit, g...

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