TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 30, 20. Oktober 2010, Seite S 908

Umsatzsteuer-Update: Aktuelles auf einen Blick

Gesetzgebung - Rechtsprechung - Verwaltungspraxis

Mario Mayr

"Was gibt es Neues?" - Dieser Nachrichtenüberblick bietet kurz und bündig alles Wissenswerte rund um die Umsatzsteuer für den Unternehmensalltag und die Beratungspraxis.

1. VwGH: Keine Steuerfreiheit für Lottovertriebsgesellschaften

Die einheitliche Leistung einer Lottovertriebsgesellschaft an ihre Kunden ist von wesentlich anderer Art als die Leistung der Lottogesellschaft an Personen, die bei einer Lotto-Annahmestelle unter Verwendung eines Lottoscheins einen Wettvertrag schließen. Daher ist die Annahme einer Besorgungsleistung ausgeschlossen. Der jeweilige Kunde ist bereit, diese Leistungen eigener Art besonders zu honorieren. Da diese Leistung von anderer Art ist als die Leistung der Lottogesellschaft als Konzessionär an Lottospieler und auch nicht mit einer Lotto-Annahmestelle vergleichbar ist, ist sie weder nach innerstaatlichem noch nach Unionsrecht umsatzsteuerfrei, sondern insgesamt mit dem Normalsteuersatz zu besteuern.

Die für das Lottospiel eingesetzten Gelder sind auch keine durchlaufenden Posten, weil den Kunden weder die exakten an die Österreichische Lotterien GmbH als Entgelt für Lottotipps gezahlten Beträge bekannt noch die Tipps einem einzelnen Kunden zuordenbar sin...

Daten werden geladen...