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SWK 1, 1. Jänner 2010, Seite 26

Eingetragene Partnerschaft und Grunderwerbsteuer

Änderungen des Grunderwerbsteuerrechts durch die eingetragene Partnerschaft

Karl-Werner Fellner

Durch die ab wirksame Schaffung des Rechtsinstituts der eingetragenen Partnerschaft zwischen gleichgeschlechtlichen Personen wurden die im Grunderwerbsteuerrecht enthaltenen Begünstigungen für Erwerbe zwischen Eheleuten auf solche zwischen eingetragenen Partnern ausgedehnt. Ein im Fall der Auflösung der Partnerschaft erfolgender Grundstückserwerb unterliegt aber der Grunderwerbsteuer.

1. Aufteilung partnerschaftlichen Gebrauchsvermögens und partnerschaftlicher Ersparnisse

Nach § 1 Abs. 1 Z 1 GrEStG 1987 unterliegt der Grunderwerbsteuer ein Kaufvertrag oder ein anderes Rechtsgeschäft, das den Anspruch auf Übereignung eines inländischen Grundstücks begründet. Ist kein den Anspruch auf Übereignung begründendes Rechtsgeschäft vorausgegangen, so unterliegt der Erwerb des Eigentums an einem inländischen Grundstück nach § 1 Abs. 1 Z 2 GrEStG der Grunderwerbsteuer.

Das mit in Kraft getretene Eingetragene Partnerschaft-Gesetz (EPG) regelt die Begründung, die Wirkungen und die Auflösung der eingetragenen Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare.

Die §§ 24 ff. EPG enthalten - nach dem Vorbild der §§ 81 EheG ff. - Bestimmungen über die Aufteilung des partnerschaftlichen Gebrauchsvermögens und der partnerschaftlichen Ersparnisse.

Partnerschaftliches Gebrauchsvermögen sind die beweglichen und unbeweg...

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