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ÖBA 1, Jänner 2020, Seite 15

EBA: Entwurf technischer Durchführungsstandards zur Offenlegung und Meldung von MREL und TLAC

Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat am technische Durchführungsstandards zur Umsetzung der Offenlegungs- und Meldepflichten für TLAC und MREL veröffentlicht. Durch diese wird der Umfang der Säule 3 und des aufsichtlichen Meldewesens in der EU um das Thema „Recovery and Resolution“ erweitert.

Hintergrund sind die europäische Umsetzung des Total Loss-Absorbing Capacity (TLAC) Standards und die Änderungen der seit 2014 geltenden Mindestanforderungen für Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten (MREL) durch CRR2 und BRRD2. Sowohl TLAC als auch MREL sind jederzeit einzuhalten. Während MREL sowohl für global systemrelevante Institute (G-SRI), als auch für Nicht-G-SRI gilt, ist TLAC nur für G-SRI anzuwenden. Die Institute sind aufgrund mehrerer Bestimmungen zur Offenlegung und Meldung ihrer MREL- und TLAC-Kapazitäten verpflichtet.

Gem. Art. 437a CRR2 sind Institute, auf die TLAC anwendbar ist, zur Offenlegung der folgenden Informationen verpflichtet:

  • Zusammensetzung ihrer Eigenmittel und berücksichtigungsfähiger Verbindlichkeiten

  • Rangordnung der berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten

  • Gesamtbetrag einer jeden Begebung berücksichtigungsfähiger Verbind...

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