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Das Rechnungslegungsrechts-Änderungsgesetz 2010: die Änderungen im Überblick
Verwaltungskostenentlastung und moderne Bilanzierungsregeln
Mit dem Rechnungslegungsrechts-Änderungsgesetz (RÄG) 2010 sollen in erster Linie kleine Unternehmen von der doppelten Buchführung und der Aufstellung eines Jahresabschlusses befreit werden. Es sollen zudem "moderne und effiziente Bilanzierungsregeln" eingeführt werden, die Aussagekraft und Vergleichbarkeit des Jahresabschlusses erhöhen. Schließlich wird die Richtlinie 2009/49/EG umgesetzt,die eine Klarstellung zum Konzernabschluss enthält. Die vorgesehenen Änderungen sollen die Verwaltungskosten der österreichischen Unternehmen um insgesamt rund 55 Mio. Euro pro Jahr vermindern.
1. Rechnungslegungspflicht
Die Rechnungslegungsbestimmungen des Unternehmensgesetzbuches (UGB) gelten für alle
• Kapitalgesellschaften,
• unternehmerisch tätigen, kapitalistischen Personengesellschaften,
• anderen Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 700.000 Euro (bisher: 400.000 Euro).
Überschreitet der Umsatz des Unternehmers die Grenze von 700.000 Euro in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren, hat er die Rechnungslegungsbestimmungen (wie bisher) im "zweitfolgenden" Geschäftsjahr anzuwenden. Sie gelten aber bereits im erstfolgenden Geschäftsjahr, wenn die Grenze um "mindestens" 300.000 Euro überschritten wird (und der Umsa...