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ÖBA 9, September 2019, Seite 686

Die Klausel-RL steht einer Regelung entgegen, die das befasste Gericht hindert, einen Verbraucherkreditvertrag aufgrund der Missbräuchlichkeit einer Wechselkursklausel für nichtig zu erklären, wenn der Vertrag ohne die missbräuchliche Klausel nicht Bestand haben kann. Sofern die Feststellung der Missbräuchlichkeit der Klausel es aber ermöglicht, die Lage des Verbrauchers, in der er sich ohne diese Klausel befunden hätte, wiederherzustellen, ist eine derartige Regelung zulässig

Vorlage zur Vorabentscheidung – Verbraucherschutz – Missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen – RL 93/13/EWG – Art 1 Abs 2 – Art 6 Abs 1 – Auf eine Fremdwährung lautender Darlehensvertrag – Wechselkursspanne – Ersetzung einer für nichtig erklärten missbräuchlichen Klausel durch eine Rechtsvorschrift – Wechselkursrisiko – Fortbestand des Vertrags nach dem Wegfall der missbräuchlichen Klausel – Nationales System der einheitlichen Rechtsauslegung;

1.

Art 6 Abs 1 der RL 93/13/EWG des Rates vom über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen ist dahin auszulegen, dass

er einer nationalen Regelung nicht entgegensteht, die das befasste Gericht hindert, einem Antrag auf Nichtigerklärung eines Darlehensvertrags auf der Grundlage der Missbräuchlichkeit einer Klausel über die Wechselkursspanne wie der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden stattzugeben, sofern die Feststellung der Missbräuchlichkeit einer solchen Klausel ermöglicht, die Sach- und Rechtslage wiederherzustellen, in der sich der Verbraucher ohne die missbräuchliche Klausel befunden hätte, und

er einer nationalen Regelung entgegensteht, die das befasste Gericht unter Umständen wie den im Ausgangsverfahren gegebene...

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