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SWK 1, 1. Jänner 2009, Seite 23

Vorsteuererstattung an ausländische Unternehmer im Zusammenhang mit Mietvorauszahlungen

Umsatzsteuerprobleme in Frage und Antwort

Gerhard Gaedke und Michael Tumpel

Ein ausländischer Unternehmer mietet in Österreich einen zum Vorsteuerabzug berechtigenden Klein-Lkw. Der Mietvertrag sieht eine Mietvorauszahlung vor. Der Vermieter stellt eine ordnungsgemäße Rechnung mit Umsatzsteuerausweis für die Mietvorauszahlung aus; der Mieter leistet die Mietvorauszahlung. Kann diese Vorsteuer im Vorsteuererstattungsverfahren geltend gemacht werden?

Antwort: Der Ort der Leistung im Zusammenhang mit der Vermietung von Beförderungsmittel liegt gem. § 3a Abs. 12 UStG am Sitz des Vermieters im Inland. Ob Vorsteuern überhaupt erstattungsfähig sind, richtet sich nach den allgemeinen Regeln des österreichischen Umsatzsteuerrechts (Ruppe, UStG3, § 21 Rz. 59). Die Miete von Kraftfahrzeugen, die nicht als Personen- oder Kombinationskraftfahrzeuge gelten (vgl. § 12 Abs. 2 Z 2 lit. b UStG), wird für das Unternehmen bezogen. Der Unternehmer kann gem. § 12 Abs. 1 Z 1 UStG die von anderen Unternehmern in einer Rechnung i. S. d. § 11 UStG an ihn gesondert ausgewiesene Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen. Soweit der gesondert ausgewiesene Steuerbetrag auf eine Zahlung vor der Ausführung dieser Umsätze entfällt, ist er bereits abziehbar, wenn die Rechnung vorliegt und die Zahlung geleistet worden ist. An ausländische Unternehmer erstattungsfähig sind ...

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