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Fremdwährungsschuld
• Die Einbringung eines Einzelunternehmens in eine GmbH nach Art. III UmgrStG bewirkt, dass das einzelne zurückbehaltene Wirtschaftsgut (hier: Fremdwährungsschuld) in das Privatvermögen überführt wird. Mit der Zurückbehaltung einer Verbindlichkeit wird ein Entnahmetatbestand verwirklicht. Nachträgliche Veränderungen in diesem Privatvermögen, hier das Entstehen von Kursgewinnen, lassen eine Beurteilung derselben als nachträgliche Einkünfte aus Gewerbebetrieb nicht zu. - (§ 30 EStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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