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SWK 10, 1. April 2009, Seite 25

Entlassung aus Gesamtschuld

Eine Entlassung aus der Gesamtschuld nach § 237 BAO kommt für Zölle nicht in Betracht. - (§ 237 BAO), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), PROF. GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. DIETMAR AIGNER, DR. GERNOT AIGNER UND DR. MICHAEL TUMPEL (EuGH-URTEILE)
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