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Absetzung für außergewöhnliche Abnutzung als Werbungskosten bei Gebäudevermietung
Voraussetzungen für eine außergewöhnliche technische Abnutzung
Nach Ansicht des BFH können Absetzungen für außergewöhnliche Abnutzung aus wirtschaftlichen Gründen Werbungskosten bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung darstellen, wenn sich nach Kündigung des Mietverhältnisses herausstellt, dass das auf spezielle Bedürfnisse des Mieters ausgerichtete Gebäude nicht mehr oder nur noch eingeschränkt nutzbar ist und auch durch eine Veräußerung nicht mehr sinnvoll verwendet werden kann.
1. Sachverhalt
Ein Steuerpflichtiger erzielte bis November 2001 Einkünfte aus der Vermietung eines Grundstücks an einen Lebensmittelkonzern. Im September 2000 kündigte der Mieter den Mietvertrag mit Wirkung zum , um den Standort des Lebensmittelmarktes aufzugeben. Der Steuerpflichtige bemühte sich vergeblich um Vermietungsalternativen. Auch eine geplante Verwendung der Gebäude durch den Mieter als Getränkemarkt scheiterte. Schließlich veräußerte er das Grundstück am . Der Erwerber errichtete darauf nach Abriss des Gebäudes (2002) ein Geschäftshaus.
Der Steuerpflichtige machte für das Jahr 2001 bei seinen Einkünften aus der Vermietung des Lebensmittelmarktes Absetzungen für außergewöhnliche wirtschaftliche Abnutzung (AfaA) geltend,...