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EuGH: Einlagengeschäft/Zahlungsverkehr
• Befreiung für Einlagengeschäft und Zahlungsverkehr
Der Begriff "Umsätze - einschließlich der Vermittlung - im Einlagengeschäft und ... im Zahlungsverkehr" in Art. 13 Teil B Buchst. d Nr. 3 der 6. MwSt-RL (RL 77/388/EWG) ist dahin auszulegen, dass er nicht die Dienstleistung eines für Rechnung eines Auftraggebers, der den Abschluss von Wetten auf Pferderennen und andere Sportereignisse betreibt, tätigen Auftragnehmers erfasst, die darin besteht, dass der Auftragnehmer die Wetten im Namen des Auftraggebers annimmt, sie aufzeichnet, dem Kunden durch die Ausgabe eines Belegs den Abschluss der Wette bestätigt, die Gelder vereinnahmt, die Gewinne auszahlt, gegenüber dem Auftraggeber die alleinige Verantwortung für die Verwaltung der eingenommenen Gelder und für deren Diebstahl und/oder Verlust trägt und für diese Tätigkeit vom Auftraggeber eine Vergütung in Form einer Provision erhält.
( verb. Rs. C-231/07 und C-232/07, Ladbrokes und Derby, Vorabentscheidungsersuchen der Cour d'appel de Bruxelles)