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SWK 15, 20. Mai 2009, Seite 510

Zweifelsfragen zur Umsatzsteuer

Stellungnahme der Umsatzsteuerfachabteilung

Der Fachsenat für Steuerrecht in der Kammer der Wirtschaftstreuhänder hat das Bundesministerium für Finanzen um Stellungnahme zu einigen Zweifelsfragen ersucht. Seitens der BMF-Umsatzsteuerfachabteilung erging dazu nachfolgende Beantwortung:

1. Kleinunternehmer - Wirkung einer Optionserklärung

Fragestellung: Ein Kleinunternehmer macht von der Optionsmöglichkeit nach § 6 Abs. 3 UStG 1994 Gebrauch und verzichtet auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung nach § 6 Abs. 1 Z 27 UStG 1994. Erlöschen die Wirkungen eines S. 511solches Verzichts, wenn der Unternehmer seine unternehmerische Tätigkeit einstellt, oder wirkt der Verzicht fort, und bedarf es daher eines Widerrufs dieser Verzichtserklärung, wenn der Unternehmer zu einem späteren Zeitpunkt erneut eine unternehmerische Tätigkeit aufnimmt und für diese nicht auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung nach § 6 Abs. 1 Z 27 UStG 1994 verzichtet werden soll?

Antwort: Gemäß § 6 Abs. 3 UStG 1994 kann ein Unternehmer, dessen Umsätze nach § 6 Abs. 1 Z 27 leg. cit. befreit sind, bis zur Rechtskraft des Bescheides gegenüber dem Finanzamt schriftlich erklären, dass er auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung verzichtet. Diese Erklärung bindet den Unternehmer mindestens für fünf Kalenderjahre. Sie kann nur mit Wirkung vom Begin...

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