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SWK 15, 20. Mai 2009, Seite S 488

BMF-Information zum Steuerreformgesetz 2009

Kinderbetreuungskosten - Einkommensteuertarif - Kinderabsetzbetrag/Unterhaltsabsetzbetrag - Absetzbarkeit von Spenden - Erhöhung des Kirchenbeitrags - Freigrenze für das Jahressechstel - Stock Options

Die vorliegende Information ( BMF-010222/0092-VI/7/2009) stellt einen Auslegungsbehelf zum Steuerreformgesetz 2009 (BGBl. I Nr. 26/2009) dar, der im Interesse einer möglichst raschen Information losgelöst von den Lohnsteuerrichtlinien 2002 ergeht. Die diesbezüglichen Regelungen werden in den nächsten Wartungserlass zu den Lohnsteuerrichtlinien 2002 eingearbeitet. Dieser Erlass tritt mit dessen Einarbeitung in die Lohnsteuerrichtlinien 2002 außer Kraft. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus diesem Erlass nicht abgeleitet werden. In dieser Information wurde aus Gründen der Textökonomie nur die weibliche Form verwendet. Die männliche Form wie "Arbeitnehmer", "Arbeitgeber" wird nicht explizit genannt. Es wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass alle nur in der weiblichen Form niedergeschriebenen Aussagen und Formulierungen selbstverständlich auch Männern gegenüber gelten. Die modifizierte Form der Darstellung soll dem Gendergedanken Rechnung tragen.

1. Kinderbetreuungskosten

1.1. Zuschuss der Arbeitgeberin für Kinderbetreuung (§ 3 Abs. 1 Z 13 lit. b EStG 1988)

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