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ÖBA 9, September 2019, Seite 652

Zum Umgang mit Sanktionen und Sanktionslisten bei AIF

Roman Rericha und Raphael Toman

In der Praxis stellen nicht nur die allgemeinen Pflichten im Zusammenhang mit Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung Alternative Investmentfonds („AIF“) vor einige organisatorische Herausforderungen, auch Sanktionen, die etwa von der Europäischen Union oder den Vereinten Nationen erlassen werden, führen zu einem hohen Verwaltungsaufwand bei AIF. Derzeit sind letztere etwa im Hinblick auf sieben Länder in Osteuropa von der EU erlassen worden, wobei deren Umfang und Reichweite je nach politischer Situation rasch anwachsen kann. Fragmentierte Rechtsquellen und unklare gesetzliche Vorgaben erschweren es AIF, sich bei der Aufnahme von Kapital sowie der Auszahlung von Rückflüssen rechtssicher innerhalb der rechtlichen Rahmenbedingungen zu bewegen. Der vorliegende Beitrag befasst sich mit den bestehenden Sanktionsmechanismen und deren Konsequenzen für AIF sowohl bei der Aufnahme von Investoren als auch bei Ausschüttungen an diese.

In practice, general obligations to prevent money laundering and terrorist financing do not constitute the only organizational challenges for Alternative Investment Funds („AIF“). Rather, also sanctions imposed by the European Union or the United Nations cause a ...

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