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WAG 2018
Vor-Ort-Verfügbarkeit als Qualitätsverbesserung der Wertpapier(neben)dienstleistung
Der Beitrag untersucht die Qualitätsverbesserung der Dienstleistung, als eine der Voraussetzungen der Vorteilsannahme und -gewährung bei der Erbringung von Wertpapier(neben)dienstleistungen, nach MiFID II und WAG 2018. Es wird aufgezeigt, dass die Qualitätsverbesserung einer konkreten Wertpapierdienstleistung und die Begünstigung eines konkreten Einzelkunden gefordert sind; hierbei jedoch eine objektive Beurteilung zum Tragen kommt. Darauf aufbauend werden die Voraussetzung des § 52 Abs 1 Z 1 lit d WAG 2018 im Einzelnen dargestellt und geprüft, ob sie richtlinienkonform sind. Abschließend wird kurz die Qualitätsverbesserung durch die Vor-Ort-Verfügbarkeit qualifizierter Wertpapierdienstleistungen (abseits der persönlichen Anlageberatung) und durch Online-Dienste beleuchtet.
This article examines the quality improvement of the service, as one of the requirements for accepting and granting inducements in connection with the provision of an investment service or an ancillary service, according to MiFID II and WAG 2018. It is shown that the quality improvement of a concrete investment service and a benefit of a concrete single client are required; however, an objective assessment is app...