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SWK 36, 20. Dezember 2009, Seite 1006

Pauschalpreise in der Umsatzsteuer

Die Aufteilung auf unterschiedlich zu besteuernde Leistungen

Reinhold Beiser

Pauschalpreise für unterschiedlich zu besteuernde Leistungen (Unterschiede z. B. im Steuersatz, bei Befreiungen oder im Leistungsort) erfordern eine Aufteilung des Pauschalpreises auf die einzelnen Leistungen. Verschiedene Aufteilungsmethoden werden erörtert. Gestaltungsspielräume und ihre Grenzen werden gezeigt.

1. Das Problem

Unternehmer locken Konsumenten mit Pauschalangeboten: Restaurants und Fastfoodketten bieten Essen und Getränke zu einem Pauschalpreis an, Hotels verlangen einen Gesamtpreis für Zimmer mit Frühstück, Begrüßungsgetränke nach freier Wahl werden Pensionsgästen "unentgeltlich" gereicht, Seminargebühren beinhalten belegte Brötchen und Pausengetränke, Panorama-Seilbahnfahrten werden mit einem Glas Sekt versüßt. Liegen in solchen Fällen einheitliche Leistungen vor, bestimmt sich der Steuersatz nach der Hauptleistung. Liegen dagegen selbständige Leistungen mit unterschiedlichen Steuersätzen vor (z. B. Essen zu 10 %, Getränke zu 20 %), so ist das gemeinsame Entgelt aufzuteilen. Dazu zwei Beispiele: Ein Restaurant verlangt einen Pauschalpreis für ein Mittagsmenü und ein Getränk nach freier Wahl. Eine Fastfoodkette bietet Essen und ein Getränk zu einem Pauschalpreis an. E...

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