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Stiftungsrichtlinien 2009 - eine kurze Analyse
Interessante Neuerungen im Überblick
Das die Stiftungsrichtlinien 2009 (StiftR) veröffentlicht.Der nachfolgende Artikel gibt für den Bereich der eigennützigen Stiftungeneine Übersicht über die wesentlichen Neuerungen. Die StiftR 2009 sind generell ab der Veranlagung 2009 anzuwenden, jedoch ebenso für offene Fälle der Vergangenheit, sofern nicht eine andere Rechtslagebestanden hat oder die StiftR 2001günstigere Regelungen vorsehen. Einzelerledigungen des BMF behalten ihre Gültigkeit, sofern kein Widerspruch zu den StiftR 2009 besteht. Die Gliederung und die Struktur der StiftR 2009 bleiben gegenüber den StiftR 2001 unverändert. Es erfolgte eine neue Durchnummerierung der Randzahlen. Der nachfolgende Beitrag gibt einen Überblick über interessante Neuerungen.
1. Stiftung als steuerrechtlich anerkanntes Steuersubjekt (Transparenz?)
Die Privatstiftung ist in der Regel (auch steuerrechtlich) Zurechnungssubjekt für die von ihr erzielten Einkünfte. Demgegenüber wird seitens der Finanzverwaltung die steuerliche Zurechnung von Einkünften an ausländische Stiftungen wesentlich strenger geprüft. Rz. 21 StiftR 2009 führt dazu aus: "Die Zurechnung des Vermögens sowie der Einkünfte erfolgt grundsätzlich nach allgemeinem Steuerrecht. Die praktischen Erfahru...