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SWK 36, 20. Dezember 2009, Seite T 263

Stiftung: Von der Mausefalle zum Hochsicherheitstrakt

Schwindende Einflussnahme bei Verbleib und hohe Kosten bei Ausstieg

Hermann Peyerl

Zwei OGH-Entscheidungen, mit denen die Einflussmöglichkeiten des Stifters auf den Stiftungsvorstand umfassend eingeschränkt wurden, sorgen für Aufsehen. Viele Stifter überlegen den Ausstieg aus der Stiftung, der jedoch mit hohen steuerlichen Belastungen verbunden sein kann. Für die Stifter stellt sich die Frage: Verbleib in der Stiftung trotz Unsicherheit oder Ausstieg mit hohen Kosten?

1. Aktuelle OGH-Judikatur

In zwei aktuellen Entscheidungen hat der OGH die Einflussmöglichkeiten von Stiftern massiv beschränkt. Die Zulässigkeit der mehrheitlichen Besetzung eines Stiftungsbeirats mit Begünstigten wurde verneint, wenn diesem die Kompetenz zur Bestellung und Abberufung des Stiftungsvorstands zukommt. Dies gilt selbst dann, wenn die Abberufung auf wichtige Gründe beschränkt ist. In einem weiteren Urteil hat der OGH die Ausübung eines Vorstandsmandats durch Berater von Begünstigten wie etwa Anwälte, Notare und Steuerberater untersagt. Dieses Urteil geht nicht nur über den Wortlaut des § 15 Abs. 2 PSG hinaus. Es ist vor allem wirtschaftsfremd, widerspricht es doch dem Konzept der eigennützigen Stiftung diametral, wenn Personen die Geschicke der Stiftung lenken sollen, die dem Stifter völlig fremd sind....

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