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SWK 6, 15. Februar 2009, Seite 14

EuGH: Wohnungsveräußerungen

Stundung nur für inländische Wohnungsveräußerungen verstößt gegen EG und EWRA

Das Königreich Schweden hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus den Art. 18 EG, 39 EG, 43 EG und 56 Abs. 1 EG sowie den Art. 28, 31 und 40 des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum verstoßen, dass es Steuervorschriften wie die des Kapitels 47 des Einkommensteuergesetzes (1999:1229) (inkomstskattelagen [1999:1229]) erlassen und beibehalten hat, wonach die Stundung der Steuer auf den Gewinn aus der Veräußerung eines privaten Wohngebäudes oder eines Wohnrechts an einem privaten genossenschaftlichen Wohngebäude von der Voraussetzung abhängt, dass das neu erworbene Wohnungseigentum ebenfalls in Schweden belegen ist.

(, Kommission/Schweden, Vertragsverletzungsverfahren)

Anmerkung: Der EuGH hatte sich mit der Frage zu befassen, ob Schweden durch das Erlassen und Beibehalten steuerrechtlicher Regelungen, wonach die Stundung der Einkommensteuer auf den vom Eigentümer aus der Veräußerung von selbstgenutztem Wohnungseigentum erzielten Gewinn von der Voraussetzung abhängt, dass sowohl das veräußerte als auch das neue Wohnungseigentum in Schweden belegen sind, gegen seine gemeinschaftsrechtlichen V...

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