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SWK 6, 15. Februar 2009, Seite 12

GrESt: Begünstigungsvorschrift

Die Begünstigungsvorschrift des § 17 GrESt 1987 durchbricht ausnahmsweise für den Bereich der Grunderwerbsteuer den für Verkehrsteuern allgemein geltenden Grundsatz, dass die spätere Aufhebung eines Rechtsgeschäfts (Vorgangs), durch den ein Verkehrsteuertatbestand verwirklicht wurde, an der bereits entstandenen Steuerpflicht nichts mehr zu ändern vermag. - (§ 26 GGG), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. DIETMAR AIGNER, DR. GERNOT AIGNER UND DR. MICHAEL TUMPEL (EuGH-URTEILE)
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