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EBA: Änderung der Technischen Durchführungsstandards zur aufsichtsrechtlichen Berichterstattung in Bezug auf FINREP
Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat am ihren finalen ITS-Entwurf zur aufsichtsrechtlichen Berichterstattung in Bezug auf FINREP veröffentlicht. Dieser ändert die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 680/2014 zur Festlegung technischer Durchführungsstandards für die aufsichtlichen Meldungen der Institute. Die Änderungen betreffen insbesondere die Berichtspflichten über notleidende (non-performing exposures, NPE) und gestundete Risikopositionen (forborne exposures, FBE). Darüber hinaus sind Änderungen in Bezug auf Berichtspflichten über Gewinn- und Verlustposten und Änderungen aufgrund der Umsetzung des neuen International Financial Reporting Standards zu Leasingverhältnissen (IFRS 16) enthalten.
Im Mittelpunkt der Änderungen stehen Art. 9, der die Meldung von Finanzinformationen auf konsolidierter Basis für Institute regelt, die IFRS anwenden, und Art. 11 der Durchführungsverordnung, der die nationalen Rechnungslegungsrahmen behandelt. Diese werden einheitlich einerseits durch eine Ausnahmeregelung für den Meldebogen F 47 des Anhangs III Teil 4 ergänzt, der Informationen zur durchschnittlichen Verwertungsdauer betrifft und fortan nur noch von Instituten, die die un...