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SWK 6, 15. Februar 2009, Seite 11

Fleischuntersuchungsgebühren Stmk.

Eine "nachträgliche Mängelbehandlung" durch den Abgabepflichtigen, wie sie als Korrektur einer Selbstbemessung in § 153 Abs. 2 letzter Satz Stmk. LAO vorgesehen ist, kommt bei S. 12Fleischuntersuchungsgebühren, die ja nicht vom Abgabepflichtigen bemessen werden, keinesfalls in Betracht. - (§ 3 Abs. 2 Stmk. Fleischuntersuchungsgebührengesetz), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. DIETMAR AIGNER, DR. GERNOT AIGNER UND DR. MICHAEL TUMPEL (EuGH-URTEILE)
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