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ÖBA 9, September 2019, Seite 617

ESMA: Leitlinien zu bestimmten Aspekten der MiFID II-Anforderungen an die Compliance-Funktion

Am veröffentlichte die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) einen Entwurf für Leitlinien zu bestimmten Aspekten der MiFID II-Anforderungen an die Compliance-Funktion. Ziel ist die Verbesserung der Verständlichkeit und Konvergenz bei der Umsetzung bestimmter Aspekte der neuen MiFID II-Anforderungen an die Compliance-Funktion. Ersetzt werden sollen damit die bestehenden ESMA-Leitlinien zu bestimmten Aspekten der MiFID I-Anforderungen an die Compliance-Funktion aus 2012.

Hintergrund

Im Zuge von MiFID II sind – im Vergleich zu MiFID I – mit Art. 22 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/565 die Level 2-Bestimmungen im Hinblick auf die Compliance-Funktion deutlich erweitert worden. Darüber hinaus wurde die Rolle der Compliance-Funktion in Bezug auf spezifische Themen erweitert, wie z.B.:

  • neue und spezifische Verantwortlichkeiten in Bezug auf die MiFID II-Anforderungen an die Produktüberwachung;

  • Möglichkeit zur Übernahme der Beschwerdemanagementfunktion, die für die Prüfung von Beschwerden in einer Wertpapierfirma zuständig ist;

  • Beratungspflicht des Leitungsorgans bezüglich der Vergütungsgrundsätze.

Neue Leitlinien für die Compliance-Funktion

Die neuen Leitlinien bau...

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