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Ladebons, Telefonwertkarten, Calling Cards
Info des BMF-010219/0044-VI/4/2009
Das BMF hat zu Ladebons, Telefonwertkarten und Calling Cards per eine Information veröffentlicht, die der Klarstellung dient und das Umsatzsteuerprotokoll 2008, GZ BMF-010219/0416-VI/4/2008, ändert. Der betreffende Punkt lautet wie folgt:
Ladebons, Telefonwertkarten, Calling Cards
Der Verkauf einer Telefonwertkarte zum aufgedruckten Wert stellt keine Lieferung, sondern eine sonstige Leistung dar, da das wirtschaftliche Interesse des Erwerbers nicht in der Erlangung der Verfügungsmacht über diese Karte liegt, sondern vielmehr darauf gerichtet ist, mit Hilfe dieser Karte Telekommunikationsdienstleistungen erhalten zu können. Lediglich wenn es sich bei den Telefonwertkarten um Sammelobjekte handelt, ist von einer Lieferung auszugehen (Scheiner/Kolacny/Caganek, Kommentar zur Mehrwertsteuer, § 3 Abs. 1 Anm. 11 sowie § 3a Abs. 9 und 10 Anm. 313 ff.).
Eine Telekommunikationsdienstleistung erbringt nur der Netzbetreiber. Leistungsempfänger der Telekommunikationsdienstleistung des Netzanbieters ist derjenige, der das Guthaben letztendlich verbraucht. Es bestehen keine Bedenken, wenn die durch den Netzbetreiber ausgegebenen Karten weiterhi...