Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 6, 15. Februar 2009, Seite 274

Vermittlungsprovisionen für Hausversicherungen bei Immobilienverwaltern umsatzsteuerfrei!

Auswirkungen der Rechtsprechungsänderung auf die Praxis

Thomas Keppert

Im bisher einzigen Judikat, welches sich mit der Frage der Umsatzsteuerpflicht von Vermittlungsprovisionen für Hausversicherungen von Immobilienverwaltern beschäftigt hat, ist der VwGH (, 91/15/0022) zur Rechtsansicht gelangt, dass diese umsatzsteuerpflichtig seien und die Befreiungsbestimmung für Versicherungsmakler oder -vertreter nicht zur Anwendung gelange. Dieses Judikat wurde allerdings vor dem Beitritt Österreichs zur EU und noch auf dem Boden des alten UStG 1972 gefällt.

S. 2751. Judikaturwandel des VwGH

Aufgrund einer neuen Beschwerde gelangte der VwGH nunmehr mit Erkenntnis vom , 2006/15/0143, auf dem Boden des Gemeinschaftsrechts zu dem Ergebnis, dass die Versicherungsprovisionen der Immobilienverwalter im Zusammenhang mit den von ihnen verwalteten Objekten unter die Befreiungsbestimmung des § 6 Abs. 1 Z 13 UStG 1994 zu subsumieren seien. Der VwGH stützte sich dabei auf die Auslegung der 6. MwSt-RL durch den , J.C.M. Beheer BV.

2. Auswirkungen für die Praxis

Für die Praxis bedeutet dies freilich, dass seit dem Inkrafttreten des UStG 1994 (mit , somit seit dem Beitritt Österreichs zur EU) sämtliche Versicherungsprovisionen von Immobilienverwaltern umsatzsteuerfrei waren und sind. D...

Daten werden geladen...