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Neue Verordnung zur Bewertung von Renten und dauernden Lasten
In BGBl. II Nr. 20/2009, ausgegeben am , ist die Verordnung des Bundesministers für Finanzen zur verbindlichen Festsetzung von Erlebenswahrscheinlichkeiten zum Zwecke der Bewertung von Renten und dauernden Lasten (ErlWS-VO 2009) gemäß § 16 Abs. 2 Bewertungsgesetz 1955 veröffentlicht worden.