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SWK 8, 10. März 2009, Seite 313

Die Entscheidungen des UFS und des VwGH des Jahres 2008 in den Bereichen der Arbeitnehmerveranlagung

Werbungskosten - Sonderausgaben - Absetzbeträge - außergewöhnliche Belastungen

Josef Moser

In den Bereichen der Werbungskosten, Sonderausgaben, Steuerabsetzbeträge und der außergewöhnlichen Belastungen hat es im vergangenen Jahr wieder eine Menge von Entscheidungen und Erkenntnissen gegeben, die auch als Orientierung für die (Arbeitnehmer-)Veranlagung des Jahres 2008 dienen können.

1. Entscheidungen des UFS

Die Entscheidungen des UFS können als Rechtssatz oder im Volltext in der steuerlich-juristischen Datenbank Linde online bzw. im Internet unter https://findok.bmf.gv.at eingesehen werden. Beim Menüpunkt "Gezielte Suche" kann mit der Eingabe der Geschäftszahl (z. B. RV/0634-I/07) die ausgewählte Entscheidung aufgerufen werden. Im Folgenden sind die wichtigsten im Laufe des Jahres 2008 veröffentlichten Entscheidungen des UFS dargestellt.


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Werbungskosten


Aus- und Fortbildung, Umschulung
Lehrgang für Lebens- und Sozialberater einer Kindergartenleiterin - -I/07, Abweisung
NLP-Seminar einer Diplomkrankenschwester keine steuerlich abzugsfähige Fortbildung - , Abweisung
Kosten für NLP-Kurse können unter bestimmten Voraussetzungen (direkte Anwendung) als vorweggenommene Betriebsausgaben anerkannt werden -

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