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ÖBA 7, Juli 2019, Seite 527

Zugang elektronischer Willenserklärungen per E-Mail

§ 862a ABGB; § 12 ECG; § 11, 12 FAGG; § 30a, 30b KSchG

Die E-Mail-Inbox des Empfängers gehört jedenfalls dann zu seinem Machtbereich, wenn er zu erkennen gegeben hat, dass er über diese E-Mail-Adresse erreichbar ist.

S. 528Nimmt der Empfänger von einer Erklärung zunächst nicht Kenntnis, etwa weil sich die Nachricht im „Spam-Ordner“ seines E-Mail-Accounts befand, ist dies dem Absender der Erklärung grundsätzlich nicht entgegenzuhalten.

Aus der Begründung:

Gegenstand des Rechtsstreits ist ein Anspruch der Kl auf Maklerprovision gegen die bekl Eheleute, die am ein Reihenhaus kauften, für dessen Vermittlung die Kl tätig war.

Der Erstbekl rief am bei der Kl an und teilte deren Mitarbeiter telefonisch mit, dass sich seine Frau (die Zweitbekl) und er selbst für ein von der Kl in einem Inserat genanntes Haus interessierten. Der Mitarbeiter schickte dem Erstbekl noch am selben Tag ein E-Mail-Angebot (mit Hinweisen auf die Grundlagen der Maklerprovision, Belehrungen über Rücktrittsrechte nach FAGG und KSchG sowie einem Muster-Rücktrittsformular) an die vom Erstbekl angegebene E-Mail-Adresse. Dieses E-Mail langte im „Spam-Ordner“ des E-Mail-Accounts ein, was der Erstbekl jedoch nicht ...

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