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Mehr Rechtssicherheit durch das Sozialversicherungs-Zuordnungsgesetz?
Die Redaktion möchte die Leserinnen und Leser der ASoK über Folgendes vorab informieren: Zum Sozialversicherungs-Zuordnungsgesetz (SV-ZG), BGBl I 2017/125, wird im Herbst ein ASoK-Spezial erscheinen. Autoren sind Hon.-Prof. Dr. Rudolf Müller, vormals Mitglied und ständiger Referent des VfGH sowie Senatspräsident am VwGH, sowie HR Dr. Franz Philipp Sutter, Richter des VwGH. Für ein abschließendes Urteil zur eingangs gestellten Frage mag es derzeit noch zu früh sein, aber ein erstes Resümee führt laut Rudolf Müller zu folgendem Ergebnis:
Mehr Rechtssicherheit gibt es für Dienstgeber, nämlich die Sicherheit, auch für den Fall der Aufdeckung einer Scheinselbständigkeit – abgesehen von allfälligen Verzugszinsen und Beitragszuschlägen – nicht in einem höheren wirtschaftlichen Ausmaß zur Kasse gebeten zu werden, als dies der Fall gewesen wäre, wenn von Anfang an eine korrekter Meldung erstattet worden ist. Kampf gegen die Scheinselbständigkeit schaut anders aus.
Im Übrigen bringt das SV-ZG zum Teil vorgezogene Prüfungen bei der Anmeldung zur Versicherung, dies aber mit all den Unwägbarkeiten und Grenzen, die zu diesem Zeitpunkt notwendigerweise gegeben sind. Möglicherweise entsteht dadurch ...