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SWK 16, 1. Juni 2009, Seite S 516

Beitragsorientierte Pensionszusagen - gibt es so etwas überhaupt?

Zur steuerlichen Behandlung beitragsorientierter Pensionszusagen

Ralph Felbinger

Um direkte Leistungszusagen kalkulierbar zu machen, sind die meisten Arbeitgeber in den letzten Jahren dazu übergegangen, existenzbedrohende Risiken wie Tod oder Berufsunfähigkeit an eine Versicherung auszulagern. Auch das Risiko einer steigenden Lebenserwartung, das dazu führt, dass - zumindest statistisch gesehen - die Pension länger gezahlt werden muss und somit das Pensionsmodell verteuert, kann mittels Rentenversicherung bereits minimiert werden. Zusätzlich wird in einer Vielzahl der Fälle das für die lebenslange Rentenzahlung benötigte Kapital über eine Rückdeckungsversicherung während der Aktivzeit des Begünstigten langfristig angespart.

1. Barwert der Rentenverpflichtung

Die Frage, welchen Kapitalbetrag das Unternehmen voraussichtlich aufwenden muss, um die versprochene Pension lebenslang finanzieren zu können (= der Barwert der Rentenverpflichtung), hängt neben der angenommenen Lebenserwartung zu einem wesentlichen Teil auch davon ab, wie dieses Kapital ab Pensionsantritt (zumindest fiktiv) verzinst wird.

Beispiel

Pension: 1.000 Euro, 14-mal jährlich ab Vollendung des 65. Lebensjahrs, Ansparlaufzeit 24 Jahre.


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Systemdarstellung
6 % Zinsen auf Kapital ab Pensionsantritt und 6 % ...

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