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SWK 16, 1. Juni 2009, Seite 515

Griechische Staatsanleihen: Steuerbegünstigung mit Ablaufdatum - mit welchem?

Die aktuelle Steuerbefreiung für Zinsen aus griechischen Staatsanleihen ist mit der Anwendbarkeit des neuen DBA Griechenland in zeitlicher Hinsicht befristet. Schon bisher war im Falle einer inländischen kuponauszahlenden Stelle für natürliche Personen - anders als für Körperschaften - eine Berufung auf diese besondere Verteilungsnorm wegen des so genannten Progressionsvorbehalts nicht in jedem Fall von unbedingtem Vorteil. Im Rahmen des Auslaufens der DBA-rechtlichen Begünstigung sind eine Zinsabgrenzung durch österreichische Investoren und die damit verbundene Anwendung der Befreiung auf zeitanteilige Kapitalerträge wohl zulässig, unabhängig davon, ob die Kapitalerträge natürlichen Personen oder Körperschaften bzw. dem Privat- oder dem Betriebsvermögen zuzurechnen sind. Mehr dazu in einem Beitrag von Mag. Rainer Obermann in der Mai-Ausgabe der SWI (SWI 2009, 241).

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