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SWK 16, 1. Juni 2009, Seite 144

Kreditfinanzierter Erwerb von Mietobjekten und Unterhaltsbemessung

Grundlage für die Bemessung des Unterhalts ist grundsätzlich die Summe aller dem Unterhaltsschuldner tatsächlich zufließenden Mittel unter Berücksichtigung unterhaltsrechtlich beachtlicher Abzüge und Aufwendungen. Da es auf die tatsächliche wirtschaftliche Lage des Schuldners ankommt, ist die Steuerbemessungsgrundlage gegebenenfalls nach unterhaltsrechtlichen Grundsätzen zu korrigieren. Das gilt insbesondere bei Einkünften aus selbständiger Tätigkeit. Hier ist nicht der steuerliche Reingewinn maßgebend, sondern der tatsächlich verbleibende Gewinn, wie er sich aus den realen Einnahmen unter Abzug realer Betriebsausgaben sowie einkommens- und betriebsbezogener Steuern und Abgaben ergibt. Für die Ermittlung der Bemessungsgrundlage sind Investitionen eines selbständig tätigen Unterhaltsschuldners, die der Erzielung weiterer Einnahmen dienen und nicht unangemessen hoch sind, auf die gewöhnliche Nutzungsdauer verteilt von den Einkünften abzuziehen. Als Anhaltspunkt für die Nutzungsdauer können die steuerrechtlichen Ansätze für die (lineare) Abschreibung für Abnutzung herangezogen werden. Von den Einkünften abzuziehen ist weiters der mit einer Kreditfinanzierung verbundene Zinsaufwand. Di...

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