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Seite 1 der Umsatzsteuererklärung
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Wer ist Unternehmer? (Rz. 181 f. UStR 2000)
Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt. Besitzen Sie mehrere Unternehmen oder Betriebe oder üben Sie mehrere selbständige Tätigkeiten aus oder haben Sie mehrere vermietete oder verpachtete Objekte, so sind alle diese Unternehmen und Tätigkeiten in einer Umsatzsteuererklärung zusammenzufassen.
Die Umsätze zwischen den verschiedenen Betrieben eines Unternehmers oder innerhalb von Gesellschaften eines Organkreises (§ 2 Abs. 2 Z 2 UStG) sind nicht umsatzsteuerbar.
Eine GmbH, die außer der Geschäftsführung bei einer GmbH & Co. KG keine Tätigkeit ausübt, oder eine Holdinggesellschaft, deren alleinige Aktivität die Beteiligung an anderen Unternehmungen ist, gilt nicht als Unternehmer, weil sie nicht am allgemeinen Wirtschaftsverkehr teilnimmt (Rz. 185 UStR).
Auch Auftragnehmer bei Werkverträgen haben grundsätzlich Unternehmereigenschaft; sie können aber, wenn ihre Honorareinnahmen nicht höher als netto 30.000 € sind, als Kleinunternehmer unecht befreit werden (siehe unten und Seite S 239).
Nicht als gewerbliche oder berufliche Tätigkeit und deshalb nicht dem Umsatzsteuergesetz unterliegend gilt
die von Funktionären im Sinne des § 29 Z 4 EStG in Wahrnehmung...