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SWK 4, 5. Februar 2009, Seite 219

Seite 1 der Körperschaftsteuererklärung

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Branchenkennzahl

Geben Sie hier die Art Ihrer Tätigkeit in Form einer dreistelligen Branchenkennzahl (BKZ) an. Nähere Erläuterungen finden Sie in Punkt 43 der amtlichen Erläuterungen zur Beilage E 1a. In Bezug auf Mischbetriebe gilt Folgendes: Ein Mischbetrieb liegt vor, wenn mindestens 20 % der betrieblichen Umsätze nicht der angeführten Branchenkennzahl zuzuordnen sind. In diesem Fall ist die Branchenkennzahl der überwiegenden Umsätze anzugeben und das Vorliegen eines Mischbetriebes zu indizieren. Weiters ist anzukreuzen, ob es sich um eine Groß-GmbH oder um eine Klein-GmbH handelt.

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Dauer des Gewinnermittlungszeitraumes

Die Dauer des Gewinnermittlungszeitraumes ist nur anzugeben, wenn dieser kürzer als zwölf Monate ist (Rumpfwirtschaftsjahr). Angefangene Monate gelten als volle Monate.

Im Gesellschaftsvertrag oder in der Satzung ist festgelegt, ob das Wirtschaftsjahr mit dem Kalenderjahr zusammenfällt oder von diesem abweicht. Bei einem vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahr ist für 2008 das Einkommen zu versteuern, das in dem 2008 endenden Wirtschaftsjahr (2007/2008) erzielt worden ist.

S. 266Bei einer neu gegründeten Kapitalgesellschaft (AG, GmbH) beginnt das erste Wirtschaftsj...

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