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Die Berechnung der Einkommensteuer
S. 222Die Berechnung der Einkommensteuer
Die EDV-Anlage der Finanzverwaltung berechnet die vorzuschreibende Einkommensteuer. In manchen Fällen ist es für den Laien schwierig bis unmöglich, die Einkommensteuer selbst richtig zu berechnen, insbesondere wenn der „Hälftesteuersatz“ oder ein Progressionsvorbehalt anzuwenden ist.
Die Einkommensteuer beträgt jährlich:
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Bei einem Einkommen von | Einkommensteuer | Steuersatz |
10.000 Euro und darunter | 0 Euro | 0 % |
25.000 Euro | 5.750 Euro | 23 % |
51.000 Euro | 17.085 Euro | 33,5 % |
Für Einkommensteile über 51.000 € beträgt der Steuersatz 50 %.
Nach dem Gesetzestext ist die Einkommensteuer bei einem Einkommen über 10.000 € nach folgender Formel zu berechnen:
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Einkommen | Einkommensteuer in Euro | |
über 10.000 Euro bis 25.000 Euro | (Einkommen – 10.000) × 5.750 15.000 | |
über 25.000 Euro bis 51.000 Euro | (Einkommen – 25.000) × 11.335 26.000 | + 5.750 |
über 51.000 Euro | (Einkommen – 51.000) × 0,5 + 17.085 |
Von dem errechneten Betrag werden die Absetzbeträge abgezogen, und zwar:
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1. | Alleinverdienerabsetzbetrag oder Alleinerzieherabsetzbetrag ................ | 364 € | |
2. | Unterhaltsabsetzbetrag in variabler Höhe, je nach Anzahl der Kinder und der Anzahl der Monate, in denen Sie Alimente geleistet haben (siehe Anm. 10, Se... |