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Institutsbezogenes Sicherungssystem am Beispiel eines Kreditinstitute-Verbundes
Mit der Bildung eines IPS nach der CRR kommen weitreichende aufsichtsrechtliche Privilegien für die Mitglieder dieses Systems zur Anwendung, etwa die Entrichtung niedrigerer Beiträge an das Einlagensicherungssystem durch seine Mitglieder. Die Zielsetzung eines IPS entspricht im Wesentlichen einem Kreditinstitute-Verbund nach § 30a BWG, zumal es eine Voraussetzung für die Bildung dieser rechtlichen Konstruktionen ist, sicherzustellen, dass Verbindlichkeiten ihrer Mitglieder gemeinsame Verbindlichkeiten sind. Der Gläubigerschutz steht dabei im Vordergrund. Im vorliegenden Beitrag wird die Frage behandelt, ob ein Kreditinstitute-Verbund ein IPS bildet.
With the formation of an IPS under CRR extensive regulatory privileges apply to the members of that system, such as the reduction of the contributions for its members to the Deposit Guarantee Scheme. The objective of an IPS corresponds essentially to an Affiliation of Credit Institutions within the meaning of Article 30a Austrian Banking Act, as it is a prerequisite for the formation of these legal structures to ensure that commitments of their members are joint liabilities. The protection of creditors is thereby in the foreground. The following ...