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SWK 29, 10. Oktober 2009, Seite 21

Vermietung von Ferienwohnungen

Vermietung von Ferienwohnungen (§§ 23, 28 EStG)

Eine gewerbliche Vermietung von Immobilien erfolgt nach der Rechtsprechung vor allem in typischen Fällen gewerblicher Beherbergung von Fremden in Hotels und Pensionen. Die über die bloße Nutzungsüberlassung hinausgehende weitere Tätigkeit des Vermieters besteht in der Verpflegung der Gäste, sei es auch nur in der Form eines Frühstücks, und in der täglichen Wartung der Zimmer. Wenn solche Tätigkeiten aufgrund der geringen Zahl der Fremdenzimmer nur in bescheidenem Ausmaß anfallen, begründen sie keinen Gewerbebetrieb. Umgekehrt führt eine Ferienwohnungsvermietung, bei der keinerlei Verpflegung der Gäste und auch keine tägliche Wartung der Zimmer stattfinden, erst dann zu Einkünften aus Gewerbebetrieb, wenn eine verhältnismäßig größere Zahl von Wohnungen eine Tätigkeit bedingt, die über jene Tätigkeit, wie sie mit der bloßen Nutzungsüberlassung von Räumen üblicherweise verbunden ist, deutlich hinausgeht. Eine kurzfristige Vermietung von Ferienwohnungen deutet auf eine gewerbliche Vermietung hin, denn der Vermieter muss sich stets um neue Feriengäste umsehen und bei jedem Wechsel der Feriengäste darauf achten, dass sich die Wohnungen und ihre ...

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