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Einlagensicherung AUSTRIA GmbH
Einheitliche Einlagensicherungseinrichtung ab 1. Jänner 2019
Das bisher auf Fachverbandsebene aufgebaute Einlagensicherungssystem wurde mit Wirksamkeit zum grundlegend reformiert. Die Einlagensicherung AUSTRIA GmbH (ESA), als bei der Wirtschaftskammer Österreich eingerichtete einheitliche Einlagensicherungseinrichtung, hat die sektoralen Haftungsgesellschaften der jeweiligen Sicherungseinrichtungen der Banken und Bankiers, des Volksbankensektors, der Hypothekenbanken sowie der Raiffeisenbanken abgelöst. Die ESA ist mit einem Fondsvolumen von rund EUR 500 Mio gestartet, was rund 0,31 Prozent der gesicherten (gedeckten) Einlagen von rund EUR 160 Mrd entspricht. Bis 2024 müssen 0,8 Prozent bzw EUR 1,8 Mrd. erreicht werden. Ausgenommen von der einheitlichen Einlagensicherungsfunktion der ESA sind jene Kreditinstitute, welche dem Erste-Bank- und Sparkassen-Sektor angehören. Diese haben die Anerkennung ihres institutsbezogenen Sicherungssystems (IPS) als Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungssystem bei der FMA beantragt. Die FMA hat das sparkasseneigene Sicherungssystem bescheidmäßig als gesetzliche Einlagensicherung nach dem Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgestz (ESAEG) anerkannt. Hier fungiert die Sparkassen-Haftungs...