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SWK 30, 20. Oktober 2009, Seite 160

Aktuelle Rechtsprechung des OGH

Zivilverfahrensrecht und Baurecht

Johannes Peter Gruber und Helen Pelzmann

Die folgende Übersicht fasst wichtige Entscheidungen des OGH und auch der Unterinstanzen aus den verschiedensten Bereichen des Wirtschaftsrechts kurz zusammen.

1. Zivilverfahrensrecht

Zuständigkeit (I): Das Gericht eines Mitgliedstaates wird für ein Verfahren immer dann zuständig, wenn der Beklagte nicht rechtzeitig den Einwand der Unzuständigkeit erhebt. Im bezirksgerichtlichen Verfahren reicht es, dass dieser Einwand in der ersten Verhandlung erhoben wird, auch wenn der Beklagte bereits vorher einen Schriftsatz eingebracht hat, der diesen Einwand nicht enthalten hat (BG Neusiedl am See , 6 C 1136/08g).

Zuständigkeit (II): Eine Person, die ihren (Wohn-)Sitz in einem Mitgliedstaat hat, kann in einem anderen Mitgliedstaat geklagt werden, wenn die "charakteristische Hauptleistung" des betroffenen Rechtsverhältnisses dort zu erfüllen war. Bei einem Franchisevertrag erbringt der Franchisenehmer die charakteristische Hauptleistung. Ein in Berlin ansässiger Franchisenehmer kann daher nicht in Österreich auf Zahlung der Franchisegebühr geklagt werden (BG Neusiedl am See , 6 C 1136/08g).

Belohnungsverbot: Der Handelsvertreter darf ohne Einwilligung des Unternehmers von einem Dritten, mit...

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