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SWK 30, 20. Oktober 2009, Seite 891

Vorliegen einer umsatzsteuerlichen Betriebsstätte

Gemäß § 1 Abs. 1 der VO des BMF, mit der ein eigenes Verfahren für die Erstattung der abziehbaren Vorsteuern an ausländische Unternehmer geschaffen wird (Erstattungsverordnung, BGBl. Nr. 279/1995), ist die Erstattung der abziehbaren Vorsteuerbeträge an Unternehmer, die im Inland weder ihren Sitz noch eine Betriebsstätte haben, abweichend von den §§ 20 und 21 Abs. 1 bis 5 UStG 1994 nach Maßgabe der §§ 2 und 3 der VO durchzuführen, wenn der Unternehmer die Voraussetzungen der Z 1 bis 4 erfüllt.

Der in der VO verwendete Begriff der Betriebsstätte ist im Sinn einer festen Niederlassung zu verstehen. Jedoch sind hinsichtlich der Auslegung des Betriebsstättenbegriffs in umsatzsteuerlicher Hinsicht die Besonderheiten des Gemeinschaftsrechts zu berücksichtigen. Nach der Rechtsprechung des EuGH verlangt der Niederlassungsbegriff einen durch das ständige Zusammenwirken der für die Erbringung bestimmter Dienstleistungen erforderlichen Personal- und Sachmittel gebildeten Mindestbestand.

Das bedeutet, dass die Niederlassung einen hinreichenden Grad an Beständigkeit sowie eine Struktur aufweisen muss, die von der personellen und technischen Ausstattung her eine autonome Erbringung der betreffenden Die...

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