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SWK 30, 20. Oktober 2009, Seite 889

Beherbergung oder Geschäftsraumüberlassung?

Eine sachliche Abgrenzung

Reinhold Beiser

Schweisgut berichtet in SWK-Heft 25/2009, S 760, über Hotelbetriebe mit koscherer Verpflegung nach jüdisch-orthodoxen Regeln. Die Finanzverwaltung möchte solche Hotelbetriebe mit 20 % statt 10 % Umsatzsteuer belasten. Das ist sachlich (Art. 7 B-VG) nicht zu rechtfertigen.

1. Der Sachverhalt

Jüdisch-orthodoxe Gäste möchten ihre strengen Regeln betreffend Essen und Trinken auch während ihres Urlaubs in Österreich einhalten. Zu diesem Zweck organisiert ein Reiseveranstalter eine Küchenbelegschaft, die unter Aufsicht eines Rabbi nach jüdisch-orthodoxen Regeln kocht und auch die speziellen Reinigungsvorschriften einhält. Der Reiseveranstalter beschäftigt dieses speziell qualifizierte Küchenpersonal. Die jüdisch-orthodoxen Gäste werden koscher verpflegt. Im Übrigen werden die nach Hotelkategorie üblichen Leistungen erbracht: Die Hotelzimmer werden täglich gereinigt, die Hotelwäsche (Handtücher und Bettzeug) wird gewechselt und gewaschen, Essen und Getränke werden im Restaurant gereicht, Wellnessanlagen werden ebenso wie für andere Gäste zur Verfügung gestellt, ein spezieller Raum (Seminarraum) wird für jüdisch-orthodoxe Gottesdienste hergerichtet, Bar, Rezeption, Lobby etc. werden wie für andere Gäst...

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