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SWK 30, 20. Oktober 2009, Seite 881

Steuerdschungel "Misthaufen"

Die Kompostierung durch Landwirte im Steuer- und Sozialversicherungsrecht

Karl Bruckner

Die abgaben- und sozialversicherungsrechtliche Beurteilung der von der GewO ausgenommenen Kompostierungals Nebentätigkeitder Land- und Forstwirte ist ein von den betroffenen Personen häufig diskutiertes Thema.

1. Einkommen- und Umsatzsteuer

Bezug nehmend auf UStR 2000, Rz. 2900, und EStR 2000, Rz. 4229, zur landwirtschaftlichen Nebentätigkeit eines Landwirtes betreffend das Sammeln und Kompostieren S. 882von fremden, kompostierbaren Abfällen mit den in der Land- und Forstwirtschaft üblichen Methoden ergeben sich folgende sowohl für die Einkommensteuer als auch für die Umsatzsteuer bedeutende Leitsätze:

Die Verwertung organischer Abfälle (auch gesammelter, fremder kompostierbarer Abfälle) durch Kompostierung kann

• Teil des landwirtschaftlichen Hauptbetriebes sein oder

• eine landwirtschaftliche Nebentätigkeit darstellen, die zu Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft führt, oder

• eine landwirtschaftliche Nebentätigkeit bloß im Sinn der GewO darstellen, die bereits zu Einkünften aus Gewerbebetrieb führt.

Maßgebend für die ertragsteuerrechtliche Beurteilung ist die Frage,

• ob diese Tätigkeit ausschließlich zum Zweck der Düngerbeschaffung für die Urproduktion ausgeübt wird oder

• bereits überwiegend fremde, kompostierbare Abfälle mit...

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