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Rechnungslegungsrechts-Änderungsgesetz 2010 in Begutachtung
Das Bundesministerium für Justiz hat am einen Ministerialentwurf (100/ME 24. GP) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Unternehmensgesetzbuch und das Einkommensteuergesetz 1988 geändert werden (Rechungslegungsrechts-Änderungsgesetz 2010 - RÄG 2010) zur Begutachtung versandt. Hauptziele dieses Gesetzes sind die Deregulierung der unternehmensrechtlichen Buchführungs-, Inventur- und Bilanzierungspflichten für Kleinunternehmer und die Verbesserung der Aussagekraft des nach den Vorgaben des UGB erstellten Jahresabschlusses: In § 189 UGB wird der Schwellenwert zur Rechnungslegungspflicht für Unternehmen, die nicht von einer Kapitalgesellschaft geführt oder beherrscht werden, von bisher 400.000 Euro auf 700.000 Euro Umsatzerlöse/Jahr angehoben. Über § 5 EStG 1988 schlüge der erhöhte Schwellenwert auch auf die steuerrechtliche Buchführungspflicht von Steuerpflichtigen, die Einkünfte aus Gewerbebetrieb beziehen, durch. Ein qualifiziertes Überschreiten des Schwellenwerts soll schon dann vorliegen, wenn dieser um mindestens 300.000 Euro überschritten wird. Betragen daher die Umsatzerlöse in einem Geschäftsjahr mehr als 1 Mio. Euro, so sollen die Rechtsfolgen in Bezug auf die Bilanzierungs- und Eintragungspflicht bereits ab dem folgenden Geschäftsjahr eintreten...