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EuGH: Freizügigkeit: Steuerbefreiung bei Reinvestitionen
• Freizügigkeit: Beschränkung der Steuerbefreiung bei Reinvestitionen im betreffenden Mitgliedstaat unzulässig
Die Portugiesische Republik hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus den Art. 18, 39 und 43 EG sowie aus den Art. 28 und 31 des EWR-Abkommens verstoßen, dass sie Steuervorschriften beibehalten hat, in denen die Steuerbefreiung für Gewinne aus der entgeltlichen Veräußerung von Immobilien, die dem Steuerpflichtigen oder Angehörigen seines Haushalts dauerhaft zu eigenen Wohnzwecken dienen sollen, davon abhängig gemacht wird, dass die erzielten Gewinne in den Erwerb von in Portugal gelegenen Immobilien reinvestiert werden.
(, Kommission/Portugal, Vertragsverletzungsverfahren)
Anmerkung: Portugal stellte Gewinne aus der Veräußerung von zu eigenen Wohnzwecken dienendem Grundvermögen dann steuerfrei, wenn der Veräußerungserlös innerhalb einer bestimmten Frist nach der Veräußerung in den Erwerb, die Errichtung, den Ausbau oder den Umbau einer anderen Immobilie, die in Portugal gelegen ist, reinvestiert wird.